| Gründliche Untersuchung von Rettungs- und Bereitschaftsbooten | Jährlich | SOLAS III/20.11.4 legt das Intervall fest; III/20.11.5 verlangt die Durchführung der Arbeiten nach IMO Res. MSC.402(96), verbindlich seit dem 1. Januar 2020 | Umfasst eine Funktionsprüfung des Bootes und seiner Systeme |
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| Überholung von Rettungs- und Bereitschaftsbooten | Alle 5 Jahre | IMO Res. MSC.402(96) Abschn. 6.3 legt die fünfjährliche gründliche Untersuchung und die Überlastprüfungen fest, für verbindlich erklärt durch SOLAS III/20.11.5; der Überholungsumfang des Bootes selbst ist eine vom Hersteller festgelegte periodische Tätigkeit (Abschn. 2.2.7), ergibt sich aus dessen Wartungshandbuch und wird in dasselbe Fünfjahresfenster eingeplant | Struktur, Auftrieb, Motor, Steuerung und Systeme; gemeinsam mit den Arbeiten an Davit und Auslösevorrichtung geplant |
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| Untersuchung der Aussetzvorrichtung und Prüfung der Windenbremse | Jährlich | SOLAS III/20.11.1.1 (Untersuchung) und III/20.11.1.2 (Prüfung der Windenbremse); IMO Res. MSC.402(96) | Bremse geprüft mit der Masse des Bootes, ohne Personen an Bord |
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| Dynamische Prüfung der Davit-Windenbremse | Alle 5 Jahre | SOLAS III/20.11.1.2; IMO Res. MSC.402(96) Abschn. 6.3.1 | Prüflast in Höhe des 1,1-Fachen der Masse des Überlebensfahrzeugs oder Bereitschaftsboots mit seiner vollen Besetzung an Personen und seiner Ausrüstung (SOLAS III/20.11.1.2; MSC.402(96) Abschn. 6.3.1). Die Bremse wird bei maximaler Fiergeschwindigkeit schlagartig betätigt. |
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| Funktionsprüfung der unter Last auslösenden Auslösevorrichtung | Jährlich | SOLAS III/20.11.2.1; IMO Res. MSC.402(96) | Erfasst die Auslösevorrichtungen schneller Bereitschaftsboote und die Auslösesysteme von Freifall-Rettungsbooten |
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| Überholung und Belastungsprobe der unter Last auslösenden Auslösevorrichtung | Alle 5 Jahre | SOLAS III/20.11.2.2; IMO Res. MSC.402(96) Abschn. 6.3.3 | 1,1-Faches des beladenen Bootes; Freifall-Auslösesysteme sind durch III/20.11.2.3 ausgenommen |
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| Erneuerung der Läufer von Rettungs- und Bereitschaftsbooten | Alle 5 Jahre | SOLAS III/20.4 | Oder früher bei Verschleiß; geprüft an den Stellen, an denen die Läufer über Scheiben laufen |
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| Aussetzübungen mit Rettungsbooten, einschließlich Freifallbooten | Alle 3 Monate; Freifall alle 6 Monate | SOLAS Kap. III Reg. 19, Anforderungen an die Schiffsräumungsübung | Übung des Schiffes, kein Serviceeinsatz; Bereitschaftsboote monatlich, soweit dies zumutbar und durchführbar ist, in jedem Fall jedoch mindestens alle drei Monate. Simuliertes Aussetzen nach MSC.1/Circ.1578/Rev.1 |
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| Wartung aufblasbarer Rettungsinseln und Rettungswesten | ≤ 12 Monate | SOLAS III/20.8.1.1 legt das Intervall fest; III/20.8.1.2 verlangt eine zugelassene Servicestation, deren Zulassungsbedingungen in IMO Res. A.761(18) in der geltenden Fassung stehen | Die Flaggenstaatverwaltung kann auf 17 Monate verlängern; einzelne Inseln sind gesondert für ein längeres Intervall zugelassen |
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| Gasaufblasprüfung (GI-Test) der Rettungsinsel | Alle 5 Jahre | IMO Res. A.761(18) in der geltenden Fassung, Wartungsverfahren für aufblasbare Rettungsinseln; durchgeführt in einer nach dieser Entschließung für Fabrikat und Typ der Insel zugelassenen Servicestation | Aufblasen aus der bordeigenen Druckflasche der Insel mit anschließender Druckhalteprüfung von mindestens einer Stunde; erfolgt bei der Wartung im fünften Jahr anstelle der Betriebsdruckprüfung dieses Jahres, nicht als zusätzlicher Einsatz. Die gesonderte notwendige zusätzliche Druckprüfung (NAP) erfolgt ab dem zehnten Jahr jährlich. Maßgebend ist das Wartungshandbuch der Insel. |
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| Wartung der hydrostatischen Auslösevorrichtung (HRU) | ≤ 12 Monate | SOLAS III/20.9 | Einweggeräte werden zu dem auf dem Gerät angegebenen Datum ersetzt, nicht gewartet; eine Verlängerung auf 17 Monate ist möglich |
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| Prüfung von Eintauchanzügen und Wetterschutzanzügen | Jährlich; Druckprüfung alle 3 Jahre | Prüfung bei der Jahresbesichtigung nach SOLAS Kap. I im Rahmen des Prüfregimes von SOLAS III/20; MSC/Circ.1114 empfiehlt eine Luftdruckprüfung von Nähten und Verschlüssen in Abständen von höchstens drei Jahren | MSC/Circ.1114 empfiehlt häufigere Prüfungen für Anzüge, die älter als zehn Jahre sind |
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| Jährliche Funktionsprüfung der EPIRB | Jährlich | SOLAS IV/15.9 | Landgestützte Wartung in Abständen von höchstens fünf Jahren in einer zugelassenen landgestützten Wartungseinrichtung (IV/15.9.2). Die jährliche Prüfung ist an das Zeugnis gebunden, nicht an einen fortlaufenden Jahrestag: auf Fahrgastschiffen innerhalb von drei Monaten vor dem Ablaufdatum des Sicherheitszeugnisses für Fahrgastschiffe; auf Frachtschiffen innerhalb von drei Monaten vor dem Ablaufdatum oder innerhalb von drei Monaten vor oder nach dem Jahrestag des Funk-Sicherheitszeugnisses für Frachtschiffe. SOLAS IV/15 sieht keine Verlängerung auf 17 Monate vor. |
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| Erneuerung von Pyrotechnik, Leuchten und Rauchsignalen | Zum aufgedruckten Verfallsdatum | Vom Hersteller aufgedrucktes Verfallsdatum; der LSA-Code schreibt die Kennzeichnung vor, kein Intervall | Pyrotechnik trägt üblicherweise drei Jahre ab Herstellung; maßgebend ist das Datum auf dem Gegenstand |
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