| Register, Zeugnisse und Handbücher an Bord vorgehalten | Fortlaufend | MSC.1/Circ.1663 Abschnitte 3.2.3.1, 3.3.4, 3.5.2, 3.6.2, angewandt über SOLAS Reg. II-1/3-13.3; SWL-Kennzeichnung und urkundlicher Nachweis: SOLAS Reg. II-1/3-13.2.3 | In Kraft seit 1. Januar 2026; unterhalb von 1.000 kg SWL bestimmt die Flaggenstaatverwaltung, in welchem Umfang die Abs. 2.1 und 2.4 gelten (Abs. 1.3) |
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| Bestehende Hebezeuge in Übereinstimmung gebracht | Bis zur ersten Erneuerungsbesichtigung am oder nach dem 1. Januar 2026 | SOLAS Reg. II-1/3-13; MSC.1/Circ.1663 | Erfasst auch vor dem Inkrafttreten eingebaute Hebezeuge, nicht nur Neuinstallationen |
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| Schiffskrane und Ladebäume — gründliche Untersuchung | Jährlich (≤12 Monate) und nach Abschluss jeder Belastungsprobe | MSC.1/Circ.1663 Abschnitt 3.2.2.1, angewandt über SOLAS Reg. II-1/3-13.3; ILO-Übereinkommen Nr. 152, Art. 23 Abs. 1 | Durch eine befähigte Person, zur Zufriedenheit der Verwaltung; im Register eingetragen |
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| Loses Zubehör — Ketten, Haken, Schäkel, Blöcke | Jährlich (≤12 Monate) | MSC.1/Circ.1663; ILO-Übereinkommen Nr. 152, Art. 23 Abs. 1 | Gründliche Untersuchung; jedes Teil zertifiziert und seinem Zeugnis eindeutig zuordenbar |
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| Hebezeuge — Belastungsprobe mit Prüflast | Fünfjährlich (≤5 Jahre), zuzüglich anlassbezogen | SOLAS Reg. II-1/3-13.2.1.2 (bei der Aufstellung vor der ersten Verwendung sowie nach Reparaturen, Umbauten oder wesentlichen Änderungen); MSC.1/Circ.1663 Abschnitte 3.2.1.1, 3.2.1.3, 3.2.1.4; ILO-Übereinkommen Nr. 152, Art. 22 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 2 | Außerdem bei der Aufstellung vor der ersten Verwendung sowie nach Reparaturen oder wesentlichen Änderungen |
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| Loses Zubehör — Prüflastprobe | Vor der ersten Verwendung und nach Reparatur | ILO-Übereinkommen Nr. 152, Art. 22 Abs. 1; MSC.1/Circ.1663 | Für loses Zubehör gilt keine wiederkehrende Fünfjahresprüfung; der urkundliche Nachweis der Prüflastprobe wird vorgehalten |
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| Bremsen, Endschalter und Überlastsicherung | Bei jeder gründlichen Untersuchung | Herstellerhandbuch und Klassevorschriften | Funktionsprüfung über den gesamten Arbeitsbereich |
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| Drahtseil — Prüfung und Beurteilung der Ablegereife | Nach Kranhandbuch; bei jeder Untersuchung | MSC.1/Circ.1663; Herstellerhandbuch und Klassevorschriften | Ablegekriterien nach ISO 4309:2017, Herstellerempfehlungen oder Klasseanforderungen; neues Seil wird zertifiziert |
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| Haken, Bolzen und lasttragende Bauteile — zerstörungsfreie Prüfung | Bei der wiederkehrenden Belastungsprobe und wenn die Untersuchung es erfordert | Klassevorschriften und Herstellerhandbuch | Magnetpulver- oder Farbeindringprüfung; das angewandte Verfahren wird im Bericht benannt |
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| Fallreeps und Landgangsbrücken — Untersuchung und Belastungsprobe | Jährliche Untersuchung; fünfjährliche statische Prüfung mit der festgelegten maximalen Arbeitslast | SOLAS Reg. II-1/3-9; MSC.1/Circ.1331/Rev.1 Abschnitte 5.1.1.2, 5.1.2.2 | Untersuchung bei den Jahresbesichtigungen nach SOLAS Reg. I/7 und 8; statische Prüfung mit der festgelegten maximalen Arbeitslast bei der fünfjährlichen Besichtigung. Eine statische Belastungsprobe mit der festgelegten maximalen Arbeitslast ist außerdem bei der Aufstellung erforderlich (MSC.1/Circ.1331/Rev.1 Abschnitt 3.6.3). |
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| Tragdrahtseile von Fallreep und Landgangsbrücke | Erneuerung nach höchstens 5 Jahren | SOLAS Reg. II-1/3-9, unter Anwendung von Reg. III/20.4 | Oder früher bei Verschleiß; das neue Drahtseil führt sein eigenes Zeugnis |
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| Register der Schiffshebezeuge und Ladungsumschlaggeräte (Register of Ship's Lifting Appliances and Cargo Handling Gear) | Eintrag bei jeder Untersuchung, Prüfung und Reparatur | MSC.1/Circ.1663; ILO-Übereinkommen Nr. 152, Art. 25 Abs. 2 | Zeugnisse über Prüfung und gründliche Untersuchung werden den Registereinträgen beigefügt |
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| Lotsenübernahmeeinrichtungen — Inspektion | Regelmäßig; bei jedem Ausbringen geprüft | SOLAS Reg. V/23 | Ausbringen und Übernahme werden von einem verantwortlichen Offizier beaufsichtigt; V/23 setzt kein zahlenmäßiges Intervall |
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| Schiffe des Vereinigten Königreichs und andere Schiffe in britischen Gewässern — Anschlagmittel und Ausrüstung zum Heben von Personen | Halbjährlich | MS&FV (LOLER) Regulations 2006 (SI 2006/2184), reg. 12(2) | Sonstige Hebezeuge zwölfmonatlich oder nach einem Prüfplan; LOLER 1998 erfasst die Hebevorgänge an Land |
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