| Tragbare Feuerlöscher — jährliche Überprüfung und Wartung | Jährlich | SOLAS II-2 Reg. 14.2.2, nach den Richtlinien für tragbare Feuerlöscher an Bord in IMO Res. A.951(23) §9.1 — MSC.1/Circ.1432 §1 erfasst tragbare Feuerlöscher ausdrücklich nicht und verweist dafür auf A.951(23) | Füllung, Dichtungen, O-Ringe und Schlauchleitung werden bei der Wartung erneuert |
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| Behälter tragbarer Feuerlöscher — hydraulische Druckprüfung | Alle 10 Jahre | SOLAS II-2 Reg. 14.2.2, nach IMO Res. A.951(23) §9.1.2 — sämtliche Löscherbehälter sind zusammen mit den Treibgaspatronen in Abständen von höchstens zehn Jahren nach dem anerkannten Standard oder der Herstellervorgabe hydraulisch zu prüfen | Behälter, welche die Prüfung nicht bestehen, werden ausgemustert und ersetzt |
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| Ersatzfüllungen für tragbare Feuerlöscher | An Bord mitzuführen | SOLAS II-2 Reg. 10.3.3 | 100 % der ersten zehn, 50 % der übrigen an Bord nachfüllbaren Löscher; höchstens sechzig gefordert |
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| Fest eingebaute CO₂-Flaschen — hydrostatische Prüfung | Alle 10 Jahre | SOLAS II-2 Reg. 14.2.2, nach den Richtlinien in MSC.1/Circ.1318/Rev.1, die MSC.1/Circ.1318 ersetzt und auf die MSC.1/Circ.1432 §1 für fest eingebaute Kohlendioxidanlagen verweist | Bei jeder Zehnjahresprüfung werden 10 % der Löschmittel- und Pilotflaschen innen untersucht und hydrostatisch geprüft — bei Beanstandungen 50 %, danach alle; vor dem 20. Jahrestag und anschließend alle zehn Jahre werden sämtliche Flaschen geprüft |
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| Feuerlöschschläuche und Strahlrohre — Druckprüfung | Jährliche Stichprobe; jeder Schlauch innerhalb von 5 Jahren | SOLAS II-2 Reg. 14.2.2, nach den Richtlinien in MSC.1/Circ.1432 §7.1.4 in der Fassung von MSC.1/Circ.1516 | Jährlich wird eine Stichprobe beim maximalen Druck der Feuerlöschleitung druckgeprüft, so ausgewählt, dass jeder Schlauch innerhalb von fünf Jahren geprüft ist; Schläuche, welche die Prüfung nicht bestehen, werden außer Dienst gestellt und ersetzt |
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| Schaummittel fest eingebauter Anlagen — Austausch nach Analyse | Bei nicht bestandener Analyse | SOLAS II-2 Reg. 14.2.2, nach den Richtlinien in MSC.1/Circ.1432 in der Fassung von MSC.1/Circ.1516 — wiederkehrende Schaummittelanalyse | Probenahme beim Einsatz; Schaummittel wird bei Nichtbestehen ausgetauscht |
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| SCBA-Ersatzluftfüllungen | An Bord mitzuführen | SOLAS II-2 Reg. 10.10 | Zwei je vorgeschriebenem Gerät; nur eine, wenn die Flaschen an Bord nachgefüllt werden können — nicht auf Schiffen mit mehr als 36 Fahrgästen |
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| Aufblasbare Rettungsinseln und aufblasbare Rettungswesten — Wartung in einer zugelassenen Servicestation | ≤12 Monate | SOLAS III/20.8 | Ausrüstungspaket, Gasflasche und Auslösekopf werden erneuert; verlängerbar auf 17 Monate, wenn eine Wartung nach 12 Monaten nicht durchführbar ist und die Flaggenstaatverwaltung dies gestattet |
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| Hydrostatische Auslösevorrichtungen (HRU) zum Einmalgebrauch — Erneuerung | Zum angegebenen Ablaufdatum | Vom Hersteller angegebenes Ablaufdatum — kein IMO-Instrument legt dieses Intervall fest | Wartbare Geräte werden nach SOLAS III/20.9 in Abständen von ≤12 Monaten gewartet |
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| Aussetzläufer — regelmäßige Überprüfung und Erneuerung | Alle 5 Jahre | SOLAS III/20.4 in der Fassung von IMO Res. MSC.404(96), in Kraft seit dem 1. Januar 2020 | Regelmäßig zu überprüfen, insbesondere in den Bereichen, die über Seilscheiben laufen; bei Verschlechterung oder nach fünf Jahren zu erneuern |
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| Satelliten-EPIRB — jährliche Prüfung und landseitige Wartung | Jährlich; Wartung alle 5 Jahre | SOLAS IV/15.9 (jährliche Prüfung der Funktionstüchtigkeit); SOLAS IV/15.10 (landseitige Wartung alle fünf Jahre) | Batterie und HRU werden zum vom Hersteller angegebenen Ablaufdatum erneuert; Wartung in einer zugelassenen landseitigen Einrichtung |
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| Pyrotechnische Notsignalmittel — Erneuerung | Zum angegebenen Ablaufdatum | Vom Hersteller angegebenes Ablaufdatum; der LSA-Code verlangt die Angabe des Ablaufdatums und legt die Leistungsanforderungen fest, bestimmt aber keine Verwendungsdauer | Abgelaufene Signalmittel werden zur Entsorgung von Bord gegeben, niemals an Bord belassen |
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| Hebezeuge und loses Zubehör — Untersuchung und Belastungsprobe | Jährlich, mit Belastungsprobe alle 5 Jahre | ILO-Übereinkommen Nr. 152 und der zugehörige Code of Practice; Untersuchung gefordert nach SOLAS II-1/3-13, in Kraft seit dem 1. Januar 2026 | Drahtseile werden nach den Ablegekriterien der ISO 4309 erneuert; jeder Austausch wird in das Register eingetragen |
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| GMDSS-Reservebatterie und VDR — jährliche Prüfungen | Jährlich | SOLAS IV/13.6.2 (Kapazität der Batterie der Reserveenergiequelle in Abständen von höchstens 12 Monaten mit einem geeigneten Verfahren zu prüfen, wenn sich das Schiff nicht auf See befindet); SOLAS V/18.8 (jährliche Leistungsprüfung des VDR) | Batterie wird bei unzureichender Kapazität erneuert; Batterie der VDR-Kapsel und Aufzeichnungsmedium werden nach der vom Hersteller angegebenen Lebensdauer erneuert |
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