| Routinelauf und Belastungsprüfung des Notgenerators | Wöchentlich (durch Klasse/PMS festgelegt) | Klassevorschriften und das Instandhaltungssystem (PMS) des Schiffes nach dem ISM-Code. Ein IMO-Instrument, das dieses Intervall festlegt, wurde nicht ermittelt. | Wöchentlich gilt für den Routinelauf; die Belastungsprüfung folgt dem Wartungsplan des Herstellers und dem PMS |
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| Prüfung von Selbststart, Umschaltung und Blackout beim Notgenerator | Jährlich (Blackout: durch die Klasse festgelegt) | Klassevorschriften; beigewohnt innerhalb des Besichtigungsfensters nach SOLAS Reg. I/10 für Frachtschiffe bzw. Reg. I/7 für Fahrgastschiffe. Die Klasse entscheidet, wann einer Blackout- und Dead-Ship-Wiederinbetriebnahmeprüfung beigewohnt wird, üblicherweise bei der Erneuerungsbesichtigung. SOLAS Reg. II-1/43 und II-1/44 legen die Fähigkeit fest, nicht das Intervall. | Auf einem Frachtschiff ohne eingebaute Übergangsstromquelle muss der Satz selbsttätig starten und die geforderte Last längstens innerhalb von 45 Sekunden versorgen; nach jeder Änderung an der Generatoranlage erneut durchzuführen |
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| Thermografische Untersuchung von Schalttafeln und Sammelschienen | Jährlich (durch den Reeder festgelegt) | Kein IMO- oder Klasseintervall. Festgelegt durch das PMS des Reeders, eine Auflage des Versicherers oder ein Condition-Monitoring-Programm der Klasse; Verfahren nach ISO 18434-1. | Die Tafeln müssen unter Spannung stehen und repräsentative Last führen, sonst zeigt die Untersuchung nichts |
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| Prüfung von Isolationswiderstand, Polarisationsindex und Isolationsüberwachungseinrichtung | Jährlich | Klassevorschriften und der Wartungsplan des Maschinenherstellers legen das Intervall fest. IEEE 43 legt das Verfahren zum Polarisationsindex fest, nicht das Intervall. SOLAS Reg. II-1/45 fordert die Isolationsüberwachungseinrichtung für ein Verteilungssystem ohne Verbindung zur Erde sowie eine akustische oder optische Anzeige ungewöhnlich niedriger Isolationswerte — kein Prüfintervall. | Außerdem vor dem Wiederzuschalten nach Wassereinbruch, Durchfeuchtung oder Brand; die Funktionsprüfung der Einrichtung ist von den PMS-Messungen der Besatzung getrennt |
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| Prüfung von Schutzrelais und Leistungsschaltern | Nach Wartungsplan des Herstellers | Der Wartungsplan des Schaltanlagenherstellers sowie die Klassevorschriften, soweit die Tafel besichtigt wird. IEC 60092-202 regelt die Auslegung des Schutzes, nicht die Prüfhäufigkeit. | Üblicherweise zur Erneuerungsbesichtigung beauftragt, wenn die Tafeln geöffnet sind; die Selektivität wird nach jeder Änderung der Verteilung erneut geprüft |
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| Prüfung der Maschinenraum-Alarm-, Überwachungs- und Abschaltanlage | Jährlich | Klassevorschriften im Rahmen der Jahresbesichtigung; der Automationsklassenzusatz (UMS / E0 / AUT) bestimmt, was geprüft und beigewohnt wird. Ein IMO-Instrument, das dieses Intervall festlegt, wurde nicht ermittelt. | Punkt-für-Punkt-Alarmprüfung und Nachweis der Abschaltungen gegen die zugelassene Sollwertliste; nach jeder Änderung des Steuerungssystems zu wiederholen |
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| Prüfung der Not- und Fluchtwegbeleuchtung | Jährlich | Klassevorschriften im Rahmen der Jahresbesichtigung. Die Betriebsdauer ist für Frachtschiffe durch SOLAS Reg. II-1/43 festgelegt — 3 Stunden an Sammelplätzen und Einbootungsstationen sowie außenbords, 18 Stunden für die Beleuchtung von Gängen, Treppen, Ausgängen, Maschinenräumen und Kontrollstationen — und für Fahrgastschiffe durch Reg. II-1/42 (36 Stunden, die die Verwaltung bei Schiffen im regelmäßigen Kurzreiseverkehr auf nicht weniger als 12 Stunden herabsetzen darf). | |
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| Untersuchung der niedrig angeordneten Beleuchtung (LLL) und Leuchtdichtemessung (Fahrgastschiffe mit mehr als 36 Fahrgästen) | Wöchentlich visuell; Leuchtdichtemessung mindestens alle 5 Jahre (Fahrgastschiffe) | Nur Fahrgastschiffe. SOLAS Reg. II-2/13.3.2.5.1 fordert die Kennzeichnung und verweist für deren Bewertung, Prüfung und Anwendung auf den FSS-Code Kap. 11, der seinerseits auf IMO Res. A.752(18) verweist. Diese Richtlinien gelten für Fahrgastschiffe mit mehr als 36 Fahrgästen und sind als Empfehlungen abgefasst: § 9.1, dass alle LLL-Systeme mindestens einmal wöchentlich visuell untersucht und überprüft und die Ergebnisse aufgezeichnet werden, § 9.2, dass die Leuchtdichte mindestens alle fünf Jahre geprüft wird, wobei die Messwerte vor Ort aufgenommen werden. ISO 15370 enthält das Messverfahren. Für ein Frachtschiff ist hier nichts festgelegt. | Mehr als 30 % der Messwerte unterhalb der Richtwerte: ersetzen; 20–30 %: innerhalb eines Jahres nachmessen oder ersetzen (§ 9.2) |
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| Kapazitätsprüfung von Batteriebank und USV | Jährlich | Klassevorschriften und der Wartungsplan des Batterieherstellers legen das Intervall fest. Die Betriebsdauer, an der eine Entladeprüfung gemessen wird, richtet sich nach der Aufgabe, die die Batteriebank erfüllt: SOLAS Reg. II-1/43 (18 Stunden) für die Notstromquelle eines Frachtschiffs, Reg. II-1/42 (36 Stunden) für die eines Fahrgastschiffs und SOLAS Reg. IV/13.2 (1 Stunde, sofern eine Notstromquelle nach Reg. II-1/42 oder II-1/43 vorhanden ist, sonst 6 Stunden) für die GMDSS-Reserveenergiequelle. Die Autonomiezeit der USV ergibt sich aus dem gelieferten Gerät, nicht aus SOLAS Reg. II-1/43. | Die GMDSS-Reserveenergiequelle wird bei der Funkbesichtigung nach SOLAS Reg. I/9 geprüft — eine Aufgabe des Flaggenstaats und nicht Teil dieses Einsatzes. |
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| Prüfung von Ex-Betriebsmitteln in klassifizierten Bereichen | Risikobasiert, wiederkehrend | IEC 60079-17 legt Prüfregime und Prüfgrad für elektrische Anlagen in explosionsfähigen Atmosphären fest. Das Intervall folgt einer dokumentierten Bewertung der zu erwartenden Alterungsgeschwindigkeit; ein Intervall von mehr als drei Jahren ist durch diese Bewertung zu begründen. | Prüfgrade: Sichtprüfung, Nahprüfung, Detailprüfung. Senden Sie den Ex-Zonenplan und das Ex-Register des Schiffes |
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| Prüfung der ICCP-Anlage, Schiff schwimmend | Jährlich | Klassevorschriften und der Wartungsplan des ICCP-Herstellers. SOLAS Reg. I/10 regelt die Besichtigung des Schiffsbodens, nicht das Speisegerät. | Ausgangswerte des Speisegeräts, Messwerte der Referenzelektroden, Durchgang der Anodenkabel und Schleifring der Wellenerdung, Schiff schwimmend |
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| Untersuchung von Opferanoden und Rumpfpotenzial | Durch Klasse oder Reeder festgelegt; im Rahmen der Bodenbesichtigung durchgeführt | SOLAS Reg. I/10 legt den Zyklus der Bodenbesichtigung für Frachtschiffe fest — mindestens zwei Besichtigungen der Außenseite des Schiffsbodens während der fünfjährigen Gültigkeitsdauer des Zeugnisses, mit höchstens 36 Monaten zwischen zwei Besichtigungen. Für ICCP oder Anoden legt SOLAS nichts fest: Diese Untersuchung wird von der Klasse oder vom Reeder beauftragt und erfolgt, solange der Rumpf zugänglich ist — deshalb folgt sie dem Fenster der Bodenbesichtigung und nicht einem eigenen Zyklus. Ob eine Unterwasserbesichtigung an die Stelle einer Bodenbesichtigung im Trockendock treten darf, entscheiden die Verwaltung und die Klasse; Reg. I/10 sieht dies nicht vor. | Anodenabzehrung und Zustand der Referenzelektroden werden geprüft, solange der Rumpf zugänglich ist |
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| Jahresbesichtigung, elektrische Haupt- und Notanlage | Jährlich, ±3 Monate um den Jahrestag | SOLAS Reg. I/10 legt die Jahresbesichtigung für Frachtschiffe fest — innerhalb von drei Monaten vor oder nach jedem Jahrestag; Reg. I/7 legt den Zwölfmonatszyklus für Fahrgastschiffe fest. Die Klassevorschriften bestimmen, welche Teile der elektrischen Anlage untersucht und geprüft werden. | Das Fenster ist sechs Monate breit; die meisten der oben genannten jährlichen Positionen werden darin und in einem Einsatz beauftragt |
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| Zwischen- und Erneuerungsbesichtigung, elektrische Anlage | 2. oder 3. Jahrestag (±3 Monate); Erneuerung ≤ 5 Jahre | SOLAS Reg. I/10 für Frachtschiffe — Zwischenbesichtigung innerhalb von drei Monaten vor oder nach dem zweiten oder dem dritten Jahrestag, Erneuerungsbesichtigung in Abständen von höchstens fünf Jahren. SOLAS Reg. I/14 begrenzt die Sicherheitszeugnisse für Frachtschiffe auf fünf Jahre; ein Sicherheitszeugnis für Fahrgastschiffe wird für höchstens 12 Monate ausgestellt. Die Klassevorschriften bestimmen, was untersucht und geprüft wird. | Die Klassevorschriften bestimmen den Prüfumfang beider Besichtigungen |
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