| Tragbare und fahrbare Feuerlöscher — Prüfung | Jährlich | IMO Res. A.951(23), §9.1 (tragbar) · MSC.1/Circ.1432, §7.12 (fahrbar) | Sicherungssplint, Druckanzeige, Gewicht gegen die volle Füllung, Schlauch und Düse; Pulverlöscher werden gestürzt |
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| Feuerlöscher — Fünfjahreswartung | Alle 5 Jahre | IMO Res. A.951(23), §9.1.1 (tragbar) · MSC.1/Circ.1432, §9.6 (fahrbar) | je ein Gerät jeder Bauart aus dem betreffenden Herstellungsjahr: tragbare Löscher werden im Rahmen einer Übung probeausgelöst, fahrbare untersucht |
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| Löscherbehälter und Treibgaspatronen — hydrostatische Prüfung | Alle 10 Jahre | IMO Res. A.951(23), §9.1.2 (tragbar) · MSC.1/Circ.1432, §10.5 (fahrbar) | nach der anerkannten Norm oder der Herstellervorgabe; Datum auf dem Behälter eingeprägt; beanstandete Behälter werden ersetzt |
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| Ortsfeste CO₂-Anlage — jährliche Inspektion | Jährlich | MSC.1/Circ.1318/Rev.1, §5 | Begrenzungsöffnungen, Behälter, Rohrleitungen, Düsen, Sammelleitung, Schlauchleitungen, Zugangstüren, Warnschilder |
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| Ortsfeste CO₂-Flaschen — Inhalt durch Wiegen überprüft | Alle 2 Jahre ±3 Monate (Fahrgastschiffe); bei jeder Zwischen-, periodischen oder Erneuerungsbesichtigung (Frachtschiffe) | MSC.1/Circ.1318/Rev.1, §6.1.1 | Flaschen unter 90 % der Nennfüllung werden neu befüllt |
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| Ortsfeste CO₂-Flaschen — hydrostatische Prüfung, Erneuerung der Schlauchleitungen | Alle 10 Jahre | MSC.1/Circ.1318/Rev.1, §6.1.2 | bei der 10-Jahres-Inspektion werden mindestens 10 % innen geprüft und hydrostatisch getestet, 50 % bei einer Beanstandung und sämtliche Flaschen, wenn weitere Flaschen beanstandet werden; ferner sämtliche Flaschen vor dem 20. Jahrestag und danach zu jedem weiteren 10-Jahres-Jahrestag |
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| Ortsfeste Schaum-, Wassernebel- und Sprinkleranlagen — Prüfung | Jährlich; Kontrollprüfungen des Schaummittels spätestens 3 Jahre nach Lieferung und danach jährlich — proteinbasierte alkoholbeständige Schaummittel bereits vor der Lieferung und von Beginn an jährlich | MSC.1/Circ.1432, §7.4 und §7.5 · MSC.1/Circ.1312, §5 (Schaummittel) | Schaummittelprobe an Bord entnommen, an Land analysiert; Zumischer nach fünf Jahren auf +30/-10 % geprüft (§9.2.4) |
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| Feuerlöschleitung, Pumpen, Hydranten, Strahlrohre und Schläuche | Jährlich; jede Schlauchlänge innerhalb von 5 Jahren druckgeprüft | MSC.1/Circ.1432, §7.1 | Schlauchstichprobe mit dem maximalen Druck der Feuerlöschleitung geprüft; Notfeuerlöschpumpe und Landanschluss kontrolliert |
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| Ortsfeste Feuermelde- und Alarmanlage — Funktionsprüfung | Jährlich | MSC.1/Circ.1432, §7.2 | für die Gasdetektion ist hier kein Intervall festgelegt — maßgeblich sind der Wartungsplan des Geräteherstellers sowie die Vorgaben von Flaggenstaat oder Klasse |
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| Atemschutzgeräte, Atemluftqualität und EEBD | Jährlich | MSC.1/Circ.1432, §7.8 und §7.8.1 | Atemmasken und Lungenautomaten kontrolliert, Füllluft gegen EN 12021 analysiert; Manometer wöchentlich (§4.5) |
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| SCBA-Flaschen — hydrostatische Prüfung | Alle 5 Jahre (Stahlflaschen) | MSC.1/Circ.1432, §9.4 | Aluminium- und Compositeflaschen nach Maßgabe der Flaggenstaatverwaltung; Datum der Wiederholungsprüfung auf der Flasche eingeprägt |
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| Brandklappen und Verschlusseinrichtungen der Lüftung — Prüfung der Fernbetätigung | Jährlich | MSC.1/Circ.1432, §7.6.1 (Brandklappen, Fernbetätigung) · §7.6.3 (mit Brandschutzsystemen gekoppelte Lüftungssteuerungen) | jede Klappe wird von ihrer Fernbetätigungsstelle aus betätigt und zurückgesetzt; die örtliche Betätigung der Klappen erfolgt vierteljährlich (§6.3). Für Feuerschutzausrüstungen sieht MSC.1/Circ.1432 kein jährliches Intervall vor — §5.5 ist eine monatliche Kontrolle, dass der Ausrüstungsschrank vollständig und einsatzbereit ist — und Schnellschlussventile im Maschinenraum fallen nicht unter das Rundschreiben; beides wird nach dem Wartungsplan des Herstellers sowie nach den Vorgaben von Flaggenstaat oder Klasse abgearbeitet |
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| Besichtigungen der Sicherheitsausrüstung — Fracht- und Fahrgastschiffe | Frachtschiffe: jährlich ±3 Monate, periodisch zum 2. oder 3. Jahrestag, Erneuerung ≤5 Jahre · Fahrgastschiffe: alle 12 Monate | SOLAS Reg. I/8 (Frachtschiffe ab 500 BRZ) · SOLAS Reg. I/7 (Fahrgastschiffe) | die Besichtigung selbst wird von der Flaggenstaatverwaltung oder ihrer anerkannten Organisation durchgeführt — diese Zeile nennt den Termin, auf den die Servicearbeiten geplant werden, und keine von uns durchgeführte Besichtigung; die periodische Besichtigung tritt an die Stelle der Jahresbesichtigung des betreffenden Jahres |
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| Entleerter Feuerlöscher; jedes nicht sofort einsatzbereite System | Unverzüglich | SOLAS II-2/14.2 — Einsatzbereitschaft | neu gefüllt oder durch ein gleichwertiges Gerät ersetzt; während der laufenden Arbeiten ist ein gleichwertiger Ersatzschutz sicherzustellen |
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